Datenschutz aktuell professional 15.10.2024

Okt II 2024

Wie ein Profi prüfen und auditieren:
Achten Sie auch auf diese Aspekte

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Keine Angst vor Terminen: So haben Sie immer die passenden Fragen parat
Als Datenschutzbeauftragter finden Sie sich immer wieder in Gesprächen und Beratungssituationen wieder. Und nicht immer wird es Ihnen gelingen, sich ausreichend auf einen Termin bzw. das zur Sprache kommende Thema vorzubereiten. Dennoch müssen Sie keine Angst haben, wenn Sie etwas zum Datenschutz sagen sollen oder wollen. Setzen Sie einfach auf das, was immer passt.
Wie ein Profi prüfen und auditieren: Achten Sie auch auf diese Aspekte
Art. 39 Abs. 1 Buchst. b Datenschutz-Grundverordnung sieht es als Ihre Aufgabe vor, dass Sie die Umsetzung der Regelungen zum Datenschutz und das Drumherum überwachen und somit auch kontrollieren. Wie Kontrollieren geht, liegt eigentlich auf der Hand: Sie vergleichen das Ist mit dem Soll. Kommt es zu einer negativen Abweichung, muss gehandelt werden. Doch zum Prüfen gehört noch einiges mehr.
„Überwiegendes berechtigtes Interesse“? So können Sie das prüfen
Als Profi wissen Sie: Entscheidend für die Zulässigkeit einer Verarbeitung personenbezogener Daten ist oftmals die Rechtsgrundlage. Gern wird hier auch das überwiegende berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) herangezogen. Doch das lässt sich nicht einfach so annehmen. Hierzu ist eine tiefergehende Prüfung nötig.
Die Arbeit schneller vom Tisch bekommen: Setzen Sie auf diese 7 Kniffe
Gerade Teilzeitdatenschutzbeauftragte können ein Lied davon singen: Es gibt mehr zu tun als Zeit und Kapazitäten zur Verfügung stehen. Außerdem landen immer neue Sachverhalte auf Ihrem Schreibtisch, um die Sie sich mit Ihrer fachlichen Expertise kümmern müssen. Um der Lage Herr zu werden, kann es schon helfen, wenn Sie in Ihrer tagtäglichen Arbeit einige Kniffe anwenden.
LG Frankenthal: Ohne Widerruf der Einwilligung keine Löschpflicht
Als Profi wissen Sie: Wenn es sich um das Verarbeiten personenbezogener Daten handelt, geht es nicht ohne Rechtsgrundlage. Doch wenn es konkret wird, kann es kompliziert werden. Das zeigt auch ein Fall rund um mit Einwilligung angefertigten Fotos einer Wohnung, den das Landgericht (LG) Frankenthal zu entscheiden hatte (Urteil vom 4.6.2024, Az. 3 O 300/23).

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  • Relevante Datenschutzaspekte
  • Aspekte bei Kontrollen, Prüfungen und Audits
  • Prüfung Rechtsgrundlage „Überwiegendes berechtigtes Interesse“