Werden Sie zum Ideengeber
Gerade wenn es um neue Verarbeitungen personenbezogener Daten geht, ist es wichtig, dass Sie als Datenschutzbeauftragter eingebunden werden. Nur so lassen sich rechtzeitig die nötigen Maßnahmen auswählen und deren Umsetzung in die Wege leiten. Welche Risiken bestehen und welche Maßnahmen beispielsweise zur Risikominimierung zu ergreifen sind, müssen Sie als Datenschutzbeauftragter nicht vorgeben. Vielmehr sollten Sie die Vorgaben des Art. 32 DSGVO mit Leben füllen. Zeigen Sie auf, wie man typischerweise mit einer guten Mischung aus technischen und organisatorischen Maßnahmen die Schutzziele erreichen kann. Dazu können Sie auch auf die folgende Checkliste setzen:
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