Sicherheit der Verarbeitung

Bringen Sie diese Schutzmaßnahmen für die Verarbeitung ins Spiel

Als Datenschutzprofi wissen Sie: Für eine Verarbeitung personenbezogener Daten kommt es in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht nur auf die Rechtsgrundlage an. Mindestens genauso wichtig ist, dass die passenden Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung ergriffen werden. Weil man sich die passenden Schutzmaßnahmen nicht eben mal aus dem Ärmel schüttelt, müssen Sie der Sache auf die Sprünge helfen.

01.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Werden Sie zum Ideengeber

Gerade wenn es um neue Verarbeitungen personenbezogener Daten geht, ist es wichtig, dass Sie als Datenschutzbeauftragter eingebunden werden. Nur so lassen sich rechtzeitig die nötigen Maßnahmen auswählen und deren Umsetzung in die Wege leiten. Welche Risiken bestehen und welche Maßnahmen beispielsweise zur Risikominimierung zu ergreifen sind, müssen Sie als Datenschutzbeauftragter nicht vorgeben. Vielmehr sollten Sie die Vorgaben des Art. 32 DSGVO mit Leben füllen. Zeigen Sie auf, wie man typischerweise mit einer guten Mischung aus technischen und organisatorischen Maßnahmen die Schutzziele erreichen kann. Dazu können Sie auch auf die folgende Checkliste setzen:

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