Das ist der Unterschied
Die Begriffe werden immer wieder verwechselt, doch sie haben unterschiedliche Bedeutungen und auch Auswirkungen.
Pseudonymisierung: Personenbezogene Daten werden so verändert, dass sie ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Ein Beispiel aus dem Personalbereich: Anstelle eines Namens wird eine Mitarbeiter-ID, etwa aus der Personalsoftware, verwendet.
Die Rückführung auf die ursprüngliche Person ist aber weiterhin möglich – etwa durch die Personen, welche auf die Personalsoftware zugreifen können. Daher unterliegen pseudonymisierte Daten weiterhin der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)!