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Datenschutzprobleme lösen mit Pseudo- und Anonymisierung

Daten sind das neue Gold. Insbesondere die Auswertung von Daten ermöglicht es Unternehmen, aber auch anderen Organisationen, wie Forschungseinrichtungen, wichtige Erkenntnisse aus den Daten zu gewinnen. Doch diese Datensammlungen können auch im Jahr 2025 schnell zum Risiko werden. Ein Missgeschick bei der Verarbeitung oder ein Angriff durch Kriminelle kann zu einem meldepflichtigen Datenschutzvorfall führen. Je nach Vorfall und Sensibilität kann dies auch Schadensersatzforderungen durch die betroffenen Personen nach sich ziehen. Hinzu kommt, dass die Verarbeitung der Daten im Rahmen der Möglichkeiten der Datenschutzvorschriften erfolgen muss. Mit der Pseudonymisierung und Anonymisierung lassen sich viele dieser Probleme lösen.

Andreas Hessel

25.04.2025 · 5 Min Lesezeit

Das ist der Unterschied

Die Begriffe werden immer wieder verwechselt, doch sie haben unterschiedliche Bedeutungen und auch Auswirkungen.

Pseudonymisierung: Personenbezogene Daten werden so verändert, dass sie ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Ein Beispiel aus dem Personalbereich: Anstelle eines Namens wird eine Mitarbeiter-ID, etwa aus der Personalsoftware, verwendet.

Die Rückführung auf die ursprüngliche Person ist aber weiterhin möglich – etwa durch die Personen, welche auf die Personalsoftware zugreifen können. Daher unterliegen pseudonymisierte Daten weiterhin der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)!

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