Rechtsprechung

EuGH: Aufsichtsbehörde muss nicht immer Bußgeld verhängen

Kommt es zum Datenschutzverstoß, kann das Ärger bedeuten. So war es auch in einem Fall, zu dem das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen vorlegte. Und zwar: Muss eine Aufsichtsbehörde bei Verstößen immer etwas unternehmen Nein, meint der EuGH (26.9.2024, Rs. C‑768/21).

Andreas Würtz

15.11.2024 · 3 Min Lesezeit

Das führte zum Rechtsstreit

Ein Mann, der spätere Kläger, war Kunde bei einer Sparkasse. Mitte November 2019 teilte die Sparkasse dem Hessischen Datenschutzbeauftragten mit, dass es zu einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gekommen war. Eine Mitarbeiterin hätte mehrfach unbefugt auf Daten des Mannes zugegriffen. Den Mann informierte die Sparkasse nicht. Dieser erfuhr davon nebenbei.

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