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Im Unternehmen steht Kurzarbeit an? Das sollten Sie nun auf dem Radar haben

Die Zeiten sind für viele Unternehmen schwieriger denn je. Egal, ob Konjunkturschwäche, Absatzprobleme oder Auftragseinbruch, bei vielen Unternehmen geht es jetzt ans Eingemachte. Ist das auch in Ihrem Unternehmen der Fall, will man vielleicht zunächst auf Kurzarbeit setzen. Das kann auch Relevanz für Sie als Datenschutzbeauftragten haben. So gehen Sie die Sache an:

Andreas Würtz

20.02.2025 · 4 Min Lesezeit

Schritt 1: Klären Sie, was man vorhat

Geht es dem Unternehmen schlecht, zählt es zu den Pflichten der Unternehmensleitung, gegenzusteuern und passende Maßnahmen einzuleiten. Das muss nicht gleich die Reduzierung der Zahl der Mitarbeiter sein.

Denn: Geht es dem Unternehmen wieder besser und sind gute Mitarbeiter nicht mehr an Bord, steht man vor dem nächsten großen Problem. Gute Mitarbeiter sucht nämlich nicht nur Ihr Unternehmen. 

Besser ist es also, beispielsweise auf Kurzarbeit zu setzen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

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