Artikel

„Künstliche Intelligenz“ und Datenschutz? So fragen Sie geschickt nach 

Das Thema „Künstliche Intelligenz“ (KI) dürfte vielleicht auch in Ihrem Unternehmen „das Zukunftsthema“ schlechthin sein. Schließlich erhofft man sich von der neuen Technologie schlankere Prozesse, bessere Produkte und Services oder schlichtweg Kosteneinsparungen. Doch auch wenn das Thema noch so „trendy“ ist: Unter Datenschutzaspekten kann es haarig werden.

Andreas Würtz

20.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Meistern Sie geschickt das neue Thema 

Nicht selten sollen KI-Systeme und -Anwendungen eingesetzt werden, um damit auch personenbezogene Daten zu verarbeiten. Denken Sie beispielsweise an den Entwurf eines Schreibens an einen Kunden, das auf Basis seiner Beschwerde erstellt werden soll, und zwar in freundlichem Ton.

Und sind personenbezogene Daten im Spiel, wird man vielleicht auch die Datenschutzrelevanz erkennen und an Sie denken, den Datenschutzbeauftragten.

Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Datenschutz aktuell professional’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • praxisnahem Wissen zur Verbesserung und Erleichterung Ihrer Arbeit als betrieblicher Datenschutzbeauftragter
  • Erläuterungen zu aktuellen Gesetzesänderungen
  • praxisnahen Arbeitshilfen