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Zeiterfassung im Unternehmen: Achten Sie auf diese Aspekte 

Nicht erst seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14.5.2019 (Az. C-55/18) ist klar: Arbeitszeiten von Beschäftigten müssen erfasst werden. Zwar ist in Deutschland seitdem noch nicht viel passiert, um neue gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Dennoch darf Ihr Unternehmen unter Datenschutzaspekten die Hände nicht in den Schoß legen.

Andreas Würtz

08.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Beratung und Kontrolle: Hier können Sie ansetzen

Zeiterfassungssysteme funktionieren nur mit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Doch weil es meist sehr individuelle auf Unternehmen zugeschnittene Lösungen sind, kann es sich lohnen, wenn Sie das Thema genauer unter die Lupe nehmen:

Nutzen Sie die nachfolgende Checkliste, um keine wichtigen Aspekte bei einer Beratung oder bei einer Prüfung zu vergessen oder zu übersehen. Stellen Sie fest, dass Handlungsbedarf besteht, sollten Sie diesen direkt adressieren. 

So sind Sie gut aufgestellt 

Bevor Sie jedoch in die Beratung oder Prüfung einsteigen, sollten Sie sich möglichst viele Informationen beschaffen. Klären Sie, wie die Arbeitszeiterfassung in Ihrem Unternehmen bisher funktioniert bzw. wie man sie sich in Zukunft vorstellt. Beschaffen Sie Regelungen, Anweisungen und Handbücher, um die Hintergründe besser zu verstehen. Dann gehen Ihnen das Beraten und Prüfen viel leichter von der Hand. 

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