Zukauf oder Verkauf von Unternehmen: Diese Punkte sollten Sie ansprechen

Zwar läuft es in Deutschland mit der Wirtschaft insgesamt gerade nicht so rund. Das muss jedoch nicht heißen, dass es allen Unternehmen schlecht geht. Insofern will Ihr Unternehmen womöglich weiter wachsen, und zwar auch durch den Zukauf eines anderen Unternehmens. Muss gespart werden, will man vielleicht einen Bereich loswerden. Beide Vorhaben sind für Sie von Interesse.

Andreas Würtz

22.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Bringen Sie in Erfahrung, was man vorhat

Will Ihr Unternehmen wachsen und in diesem Zusammenhang ein anderes Unternehmen ganz oder in Teilen aufkaufen, muss vieles bedacht werden, und zwar gerade im Datenschutz. Nicht anders ist es, wenn Ihr Unternehmen ganz oder zum Teil verkauft werden soll.

Damit Sie die Sache unter datenschutzrechtlichen Aspekten prüfen können, müssen Sie über die nötigen Informationen verfügen. Erfahren Sie also, dass es eine entsprechende Absicht gibt, sollten Sie sich einklinken. Denn nur wenn Sie eingebunden sind, können Sie vor allem Ihrem gesetzlichen Beratungsauftrag aus Art. 39 Abs. 1 Buchst. a Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nachkommen.

Zeigen Sie die Rahmenbedingungen auf

Klar ist für Sie als Profi im Datenschutz: Wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen insbesondere die Vorgaben der DSGVO beachtet werden.

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