Bringen Sie in Erfahrung, was man vorhat
Will Ihr Unternehmen wachsen und in diesem Zusammenhang ein anderes Unternehmen ganz oder in Teilen aufkaufen, muss vieles bedacht werden, und zwar gerade im Datenschutz. Nicht anders ist es, wenn Ihr Unternehmen ganz oder zum Teil verkauft werden soll.
Damit Sie die Sache unter datenschutzrechtlichen Aspekten prüfen können, müssen Sie über die nötigen Informationen verfügen. Erfahren Sie also, dass es eine entsprechende Absicht gibt, sollten Sie sich einklinken. Denn nur wenn Sie eingebunden sind, können Sie vor allem Ihrem gesetzlichen Beratungsauftrag aus Art. 39 Abs. 1 Buchst. a Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nachkommen.
Zeigen Sie die Rahmenbedingungen auf
Klar ist für Sie als Profi im Datenschutz: Wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen insbesondere die Vorgaben der DSGVO beachtet werden.
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