TTDSG leicht erklärt
Ein einfacher Überblick über das neue Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz
Mit dem neuen Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) will man für Rechtsklarheit sorgen und auch die Handhabung des Datenschutzes erleichtern. Dennoch bringt ein neues Gesetz immer viele Fragen mit sich, insbesondere, „Was muss ich jetzt in meinem Unternehmen ändern?“.
Diese Frage klärt das Buch von Dr. Jens Eckhardt (Anwalt für Informationstechnologierecht), indem es die bisherigen Gesetze des Telemedien- und Telekommunikationsgesetzes mit den Neuerungen gegenüberstellt und auch den Anwendungsvorrang der DSGVO erklärt.
Mit zahlreichen Schaubildern ist das Buch eine anschauliche Anleitung, wie Sie als Datenschutzverantwortlicher, die Neuerungen prüfen und in der Praxis umsetzen.
Vorwort
I. EPRIVACY – EINFÜHRUNG
1. ePrivacy – ePrivacy-Verordnung, ePrivacy-Richtlinie und TTDSG
2. Vorrang der DSGVO: Praktische Bedeutung
II. ALLGEMEINER TEIL DES TTDSG
1. Eine Überschrift – zwei Gesetze
2. Anwendungsbereich des TTDSG
3. Begriffe des TTDSG
4. Abgrenzung Telekommunikation – Telemedien – DSGVO
5. Keine einheitliche Regelung im TTDSG
6. Seit 01.12.2021 – ohne Übergangsfrist!
III. DATENSCHUTZ IN DER TELEKOMMUNIKATION
1. Überblick und Verhältnis zur DSGVO und zum TKG
2. Anwendungsbereich und DSGVO
3. Datenschutz in der Telekommunikation – Überblick
4. Vertraulichkeit der Kommunikation – Fernmeldegeheimnis (§ 3 Abs. 1 TTDSG)
5. Bestandsdaten
6. Sicherheit der Verarbeitung und Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
7. Verkehrsdaten und Standortdaten
8. Mitteilen ankommender Verbindungen, Rufnummernanzeige und -unterdrückung, automatische Anrufweiterschaltung
9. Endnutzerverzeichnisse, Bereitstellen von Endnutzer- daten (§§ 17, 18 TTDSG) 62
IV. DATENSCHUTZ BEI TELEMEDIEN
1. Überblick und Verhältnis zur DSGVO und zum TMG
2. Anwendungsbereich und DSGVO
3. Sicherheit der Verarbeitung und Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
4. Auskunftserteilung (§§ 21 – 24 TTDSG)
5. Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen
6. Anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung, Endnutzereinstellungen (§ 26 TTDSG)
7. Was gilt ergänzend aus DSGVO bei Telemedien?
V. STRAF- UND BUSSGELD- VORSCHRIFTEN UND AUFSICHT
1. Strafvorschriften (§ 27 TTDSG)
2. Bußgeldvorschriften (§ 28 TTDSG) und Verhältnis zur DSGVO
3. Zuständigkeiten
Abkürzungen
Dr. Jens Eckhardt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht sowie Datenschutz-Auditor (TÜV) und Compliance-Officer (TÜV). Als Dozent zum Datenschutzrecht an der Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit ist er in der Ausbildung von Datenschutzbeauftragten aktiv tätig. Dr. Jens Eckhardt ist Mitglied des Vorstands des BvD Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V.
- gewährleistet aktuellen und rechtssicheren Informationsstand
- zahlreiche Schaubilder geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen
- Praxistipps, die das Gesetz für Sie interpretieren