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Smartphones im Jahr 2023: So helfen sie, Datenverlust und Gesetzesverstöße zu vermeiden

Egal, ob ein Mitarbeiter sein privates Gerät ebenso geschäftlich nutzt oder der Arbeitgeber ein Gerät auch zur privaten Nutzung überlässt: Im Regelfall meinen es alle gut. Der Arbeitgeber möchte seinen Beschäftigten eine Freude machen und dank Flatrates entstehen häufig auch keine Mehrkosten. Die Beschäftigten wollen mit ihren privaten Geräten ihre Aufgaben einfach und gut erledigen.

Sebastian Tausch

04.09.2023 · 14 Min Lesezeit

Und dann kommen der Datenschutzbeauftragte und ggf. auch der Sicherheitsverantwortliche und meckern. Warum sie Bedenken haben und weshalb Sie mit Berücksichtigung der Ratschläge Frust, Datenverlust und teilweise Streit vermeiden können, erfahren Sie in dieser Sonderausgabe.

Handynutzung: 2 Grundkonstellationen und eine Vielzahl an Varianten

Zu Beginn ist es wichtig zu verstehen, dass es aus der Sicht eines Datenschutzbeauftragten und Sicherheitsverantwortlichen eine Vielzahl an Varianten gibt, wie Mobiltelefone eingesetzt werden. Grundsätzlich gibt es im Regelfall zwei Grundkonstellationen: Ein Beschäftigter nutzt

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